Rauchfrei

HYPNOSE die sanfte Methode um Nichtraucher(in) zu werden!

Die erste Hypnose Sitzung beschäftigt sich damit, herauszufinden, in welchen Situationen Sie gerne zur Zigarette greifen und welche persönliche Motivation dahinter steckt, dass Sie gerne Nichtraucher(in) werden möchten.

Aufgrund der gesammelten Informationen kann ich eine speziell auf Sie ausgerichtete Hypnosetherapie einsetzen. Genau passend für Sie und damit besonders effektiv und wirkungsvoll!

Was geschieht unter Hypnose?

Die meisten Raucher(innen) kennen sicher auch das Phänomen, dass Zigaretten auch unbewusst geraucht werden, ausgelöst z. B. durch Kaffeeduft, eine Handlung, eine Melodie, einen Ort. Die Bezeichnung „schwere Angewohnheit“, die man nicht mehr losbekommt, trifft es meist genau.

In der Hypnosebehandlung werden Sie von mir in Trance versetzt, in der das Unterbewusstsein empfänglicher für „Suggestionen“ ist. Sind die Vorschläge (Suggestionen) positiv formuliert, werden Sie bevorzugt umgesetzt. Sie erhalten Suggestionen, welche die innere Einstellung verändern und die Erwartungshaltung an ein rauchfreies Leben stärken.

Zahlreiche Klienten versinken in eine, je nach Suggestibilität, mehr oder minder tiefe Entspannung, in der ein „Umdenken“ auf einer tieferen Ebene stattfindet, auf die der „denkende Verstand“ keinen Einfluss hat.

Wichtig ist dabei Ihr eigener, persönlicher Wunsch, dauerhaft Nichtraucher(in) zu werden. Ich bin mir sicher, dass auch Sie innerhalb kurzer Zeit ein rauchfreies leben führen können.

Ist das auch Ihr Ziel?

Gut zu wissen:

Das Jahressteuergesetzt 2009 macht es möglich!

Betriebliche Gesundheitsförderung

Jetzt kann Ihnen Ihr Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin die Nichtraucher-Behandlung steuerfrei bezahlen. Seit dem 1.1.2009 ist das Jahressteuergesetz 2009 in Kraft. Ein Punkt ist die betriebliche Gesundheitsförderung. So heißt es im Gesetz: Leistungen bzw. Zuschüsse des Arbeitgebers, der Arbeitgeberin zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind unter weiteren Voraussetzungen jährlich bis 500,- Euro je Arbeitnehmer steuerfrei. Darunter fallen z.B. Kurse für Rückengymnastik, zur gesunden Ernährung, Suchtprävention, Stressbewältigung usw.
Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für Sportvereine oder ein Fitnessstudio. Rauchen ist laut WHO eine Sucht. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Arbeitgeberin, aber auch ich kann Aufklärungsarbeit leisten.