Informationen zur Kostenübernahme
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich mein Honorar als Privatleistung ab. Die Kostenübernahme durch Kostenträger gestaltet sich wie folgt:
- Private Krankenversicherungen & Zusatzversicherungen: Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.
- Gesetzliche Krankenkassen: Heilpraktikerleistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Kostenübernahme erfolgt daher im Regelfall nicht.
- Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V: In begründeten Einzelfällen (nachgewiesene Nichtverfügbarkeit eines Therapieplatzes bei einem Kassentherapeuten) prüfen manche gesetzliche Krankenkassen eine Kostenerstattung. Bitte beachten Sie, dass dies eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse ist und ich keine Garantie für eine Erstattung übernehmen kann. Es empfiehlt sich, eine mögliche Kostenübernahme vor Beginn der Therapie schriftlich mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Selbstgetragene Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 33 EStG als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Bitte lassen Sie sich hierzu ggf. von Ihrem Steuerberater beraten.