Kostenerstattungsverfahren Krankenkasse

Kostenübernahme & steuerliche Hinweise:

  • Privatversicherte / Zusatzversicherte: Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob diese Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.
  • Gesetzlich Versicherte: Heilpraktikerleistungen sind keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Kostenübernahme erfolgt nur in seltenen Ausnahmefällen (Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V). Eine Garantie für die Erstattung kann von meiner Seite nicht übernommen werden.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Als Selbstzahler können Sie Therapiekosten unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 33 EStG als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater.

Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V)

Informationen zum Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V): Wenn Sie dringend einen Therapieplatz benötigen und keinen Kassenplatz finden, besteht die theoretische Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen.

Hinweis: Da Heilpraktiker für Psychotherapie rechtlich anders gestellt sind als Therapeuten mit Kassenzulassung, ist eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse nicht die Regel. Bitte klären Sie dies immer vorab schriftlich mit Ihrer Krankenkasse ab.

Vorgehensweise für Klienten:

Schritt 1: Eigenbemühung & Absagen sammeln

Beginnen Sie frühzeitig damit, Therapeuten mit Kassenzulassung in Ihrer Umgebung zu kontaktieren.

  • Was Sie tun müssen: Fragen Sie nach einem freien Therapieplatz. Da Sie vermutlich Absagen oder sehr lange Wartezeiten genannt bekommen, führen Sie darüber ein kurzes Absagenprotokoll. Notieren Sie sich das Datum, die Uhrzeit, den Namen des Therapeuten und den Grund der Ablehnung (z. B. „Aufnahmestopp“ oder „Wartezeit über 6 Monate“). Sie benötigen insgesamt ca. 5 bis 10 dokumentierte Absagen.
Schritt 2: Die Psychotherapeutische Sprechstunde & das Formular PTV 11

Sie benötigen einen offiziellen Nachweis über die Dringlichkeit Ihrer Behandlung.

  • Was Sie tun müssen: Vereinbaren Sie einen Termin für eine einmalige „Psychotherapeutische Sprechstunde“ bei einem Kassen-Therapeuten. Diesen Termin bekommen Sie entweder direkt oder sehr zeitnah über die Terminservicestelle (TSS) unter der Telefonnummer 116 117.
  • Das Ergebnis: Der Therapeut stellt Ihnen nach dem Gespräch das Formular PTV 11 aus. Wichtig für die Kostenerstattung ist, dass darauf eine Dringlichkeit vermerkt und ein Vermittlungscode aufgeklebt ist.
Schritt 3: Der offizielle Vermittlungsversuch (116 117)

Mit dem Formular PTV 11 und dem Vermittlungscode in der Hand müssen Sie dem gesetzlichen System eine letzte Chance geben.

  • Was Sie tun müssen: Rufen Sie erneut bei der 116 117 an und geben Sie Ihren Vermittlungscode durch, um nach einem freien Behandlungsplatz zu suchen.
  • Die Frist: Die Servicestelle hat nun gesetzlich 4 Wochen Zeit, Ihnen einen zumutbaren Therapieplatz zu vermitteln. Kann die Stelle Ihnen keinen Platz anbieten (oder sind die Fahrtzeiten unzumutbar lang), gilt das gesetzliche System offiziell als „versagt“.
Schritt 4: Platz in meiner Praxis sichern & Antrag stellen

Sobald das Systemversagen feststeht (Ihre 5–10 Absagen + die erfolglose Suche der 116 117), kommen wir zusammen.

  • Was Sie tun müssen: Sie erhalten von mir eine schriftliche Bestätigung, dass ich Ihnen zeitnah einen freien Therapieplatz in meiner Privatpraxis anbieten kann, sowie einen Kostenvoranschlag.
  • Der Antrag: Sie reichen alle Unterlagen (Absagenprotokoll, Formular PTV 11, Nachweis der 116 117 und mein Schreiben) mit einem formlosen „Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V“ bei Ihrer Krankenkasse ein.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Bitte unterschreiben Sie den Behandlungsvertrag für die Privatpraxis erst und beginnen Sie erst mit den regulären Therapiestunden, wenn Ihnen die schriftliche Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse vorliegt. Rückwirkend werden die Kosten von den Kassen in der Regel nicht übernommen.