Krankenkasse

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Eine wichtige Information für Sie:

Eine (teilweise) Kostenübernahme für eine Psychotherapie beim Heilpraktiker (Psychotherapie) erfolgt (meist auf Antrag) bei privaten Krankenkassen (gem. Vertragsbestimmungen) oder im Rahmen von Zusatzversicherungen (je nach Tarifwahl).

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich bei mindestens fünf Therapeuten mit Kassenzulassung um einen Therapieplatz bemüht haben, sollten Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass diese die Kosten für die Therapie übernimmt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet die Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Dazu muss der Therapeut / die Therapeutin eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben – was bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie der Fall ist.

So gehen Sie vor wenn Sie betroffen sind

  • Von Ihrer Krankenkasse oder von der Kassenärztlichen Vereinigung (z.B. über https://www.kvwl.de/arztsuche) bekommen Sie eine Therapeutenliste. Schreiben Sie sich auf, welche von den Kassen anerkannten Psychotherapeuten Sie bereits erfolglos angesprochen haben (in der Regel verlangen Krankenkassen mindestens 5 Therapeuten mit Kassenzulassung). Notieren Sie dazu Name, Adresse und den Tag, an dem Sie angefragt haben, ferner, wie lange die Wartezeit bis zum Erstgespräch ist, wie lange die Wartezeit bis zum Behandlungstermin ist, bzw. ob der Therapeut weit entfernt (mehr als 1 Stunde Fahrt) von Ihrem Wohnort praktiziert. Oftmals stellen Ihnen auch die jeweiligen Praxen eine Bestätigung aus, dass Sie mit langen Wartezeiten zu rechnen haben.
  • Erstellen Sie formlos einen Antrag an Ihre gesetzliche Krankenkasse. Nennen Sie ihn zum Beispiel: „Antrag auf Erstattung der Kosten für eine ganzheitliche Psychotherapie bei einem Heilpraktiker nach § 13 II SGB V“. Erklären Sie in diesem Antrag die Gründe dafür, dass Sie eine  psychotherapeutische Behandlung bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen.
  • Falls Sie den Antrag für eine Behandlung bei mir stellen wollen, teilen Sie der Kasse mit, dass Sie zu mir unmittelbar in Behandlung kommen können.
  • Fügen Sie eine Überweisung/Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie Ihres Hausarztes hinzu (Dringlichkeitsbescheinigung).
  • Fügen Sie die erstellte Liste über erfolglose Anfragen bei von den Kassen anerkannten Psychotherapeuten hinzu.
Psychotherapie beim Heilpraktiker

Psychotherapie beim Heilpraktiker wird über die Ziffern 19.1.- 19.4 abgerechnet. Die Versicherungen leisten für Behandlungen nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Sofern also eine solche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, wird Sie also auch erstattet, denn die Ziffern 19.1. – 19.4 sind ja nicht ausgeschlossen in den Versicherungsbedingungen. Allerdings muss es auch Argumente geben, warum die psychotherapeutische Behandlung beim Heilpraktiker erfolgen muss und nicht beim Psychotherapeuten. Weitere Argumente wären z.B eine lange Wartezeit bei ambulanter Psychotherapie.

Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn ab, ob eine Kostenübernahme von Seiten Ihrer Heilpraktiker Versicherung erfolgen kann!